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Unterhalt: Eine Pflicht nicht nur nach der ScheidungEin großes Streitthema ist der Unterhalt. Das gilt übrigens ganz unabhängig von einer Scheidung. Denn das Unterhaltsrecht regelt nicht nur die Ansprüche von Ehepartnern und den ehelichen Kindern. Es klärt auch, welchen Anspruch nicht eheliche Partner und uneheliche Kinder haben. Einige Aspekte zum Thema Unterhalt:Grundsätzlich gilt es festzustellen, inwieweit Unterhaltspflicht besteht, das heißt, ob Sie und / oder Ihre Kinder unterhaltsberechtigt sind. Dazu ist es wichtig, die Gegenseite anzuschreiben und das Recht auf umfassende Auskunft geltend zu machen. Anhand dieser Informationen lässt sich dann der Unterhalt berechnen. Das deutsche Recht sieht viele Ausnahmen vor, ist in Sachen Unterhalt allerdings ziemlich restriktiv. Und: Kommt es zum Prozess, besteht Anwaltspflicht. Das heißt: Treten Sie ohne Rechtsbeistand vor den Richter, haben Sie schon verloren. Übrigens: Unterhaltsansprüche sind unter bestimmten Voraussetzungen durch Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin anfechtbar. Unterhalt und Sorgerecht: ehelich oder unehelich?Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen einem ehelichen und einem unehelichen Kind, wenn es um den Unterhalt geht? Nun, würde ich Ihnen diese Frage hier beantworten, käme dieses einer Beratung gleich. Zudem macht es kaum einen Unterschied, ob Sie nun verheiratet waren oder nicht: Kinder sind die schwächsten Glieder im Falle einer Trennung, und darum brauchen Sie Unterstützung.
Unterhalt und das Familienrecht internationalIm Falle einer Trennung und / oder Scheidung gibt es viele Dinge zu beachten, denn trotz getrennter Wege bleiben elterliche und eheliche Pflichten oftmals erhalten, zumindest, was den Unterhalt betrifft. Das Unterhaltsrecht tangiert in vielen Punkten das internationale Familienrecht. Das ist einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich berate Sie und vertrete Ihre Rechte und Ansprüche auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.
Familienrecht ist Vertrauenssache:
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Rechtsanwältin Inna Glasner•
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