Mitfühlende Sachlichkeit und fachliche Kompetenz - Ihre Fachanwältin für Familienrecht.
Das Familienrecht ist eines der sensibelsten Fachgebiete, mit denen sich ein Anwalt beschäftigen kann.
Denn hier stößt das sachliche Recht auf subjektiv wahrgenommenes Recht oder Unrecht.
Gerade als Fachanwältin für Familienrecht wird man nicht selten mit menschlichen Abgründen und familiären Tragödien konfrontiert.
Vor diesem Hintergrund ist eine gewisse sachliche und dennoch mitfühlende Distanz notwendig.
Neben der fachlichen Kompetenz betrachte ich gerade diese Eigenschaften als unabdingbar für eine seriöse Fachanwältin für Familienrecht.
Unmittelbar nach meiner Zulassung habe ich mich zur Fachanwältin für Familienrecht qualifiziert.
Und dies nicht nur für den deutschen Rechtsraum.
Auch das internationale Familienrecht gehört zu meinen Fachbereichen.
Als Fachanwältin für Familienrecht schütze, bewahre und ordne ich.
Schützen, bewahren und ordnen - Diese banal klingende Aufzählung beschreibt, wenn man so will, den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit für meine Mandantschaft.
Ich schütze und bewahre nicht nur das Recht meiner Mandanten.
Ich sehe es auch als meine Pflicht, sie vor möglichem drohenden Unrecht oder Unheil zu schützen und ihr Leben im Ernstfall ein Stück weit zu ordnen, soweit mir dies als Anwältin möglich ist.
Unter das Familienrecht fällt zum Beispiel ...
... das Recht der Eheschließung. - Wozu Sie dafür einen Anwalt benötigen? Nun, manche Ehe hat einen binationalen Charakter. Kommt ein Ehepartner nicht aus Deutschland, muss das internationale Familienrecht bemüht werden. Ich habe dem Themenbereich Fachanwältin für Familienrecht - internationales Familienrecht eine eigene Seite gewidmet. Schauen Sie gern mal rein.
... das Recht der Ehescheidung.
Ob es uns gefällt, oder nicht: Ehen werden geschlossen, Ehen werden getrennt.
Das muss nicht immer im Streit passieren.
Ganz unabhängig davon: Einen Antrag auf die Scheidung Ihrer Ehe kann nur ein zugelassener Anwalt für Sie stellen.
Auch dem Themenbereich Eheschließung und Ehescheidung habe ich eine separate Seite zugeordnet.
Da es in den meisten Fällen um eine Scheidung geht, nenne ich die Seite auch Scheidung.
... das Unterhaltsrecht für Kinder und Partner.
Hier hätten wir eines der beiden absoluten Reizthemen, die mit einer Trennung verbunden sind: Unterhalt für Kinder, Unterhalt für den Partner oder die Partnerin. Überlassen Sie die Klärung dieser Angelegenheiten mir als Ihre Fachanwältin für Familienrecht.
Was ich für Sie tun kann, lesen Sie auf der Seite "Unterhalt".
... das Unterhaltsrecht für Eltern.
Damit haben Sie nichts zu tun? Genau so denken sehr viele Menschen.
Und doch sind Sie als erwachsene Kinder Ihren Eltern verpflichtet, zum Beispiel dann, wenn Ihre Eltern in einer Spezialeinrichtung gepflegt werden müssen.
Auch im Falle einer festgestellten Bedürftigkeit wirtschaftlicher Art können Sie als Kinder in die Pflicht genommen werden.
Das Thema Unterhaltsrecht für Eltern ist derart breit gefächert wie auch kompliziert.
Darum meine Empfehlung: Sollten Sie Fragen haben, eine Beratung benötigen oder gar vor eben solch einer Situation stehen, nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf.
Oft ist Eile geboten.
... das Umgangsrecht / Sorgerecht für Kinder.
Nicht immer leidet der Nachwuchs unter der Trennung der Eltern.
Und nicht selten kommen erst dann wieder eine gewisse Ordnung und ein gewisser Frieden in das Leben eines Kindes.
Grundsätzlich aber sind die Kinder die schwächsten und allzu oft auch die Verlierer einer Scheidung.
Das Umgangs- und Sorgerecht regelt die Verantwortlichkeit für das Kind und das Recht auf Kontakt zum Kind.
Hier empfiehlt sich unbedingt anwaltliche Hilfe.
Mehr dazu auf der Seite "Sorgerecht".
... das internationale Familienrecht.
Es ist immer sinnvoll, als Fachanwalt für Familienrecht auch das internationale Familienrecht zu beherrschen.
Ich habe einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf diesen Fachbereich gelegt.
Schauen Sie gern einmal nach: Familienrecht international.
Das Familienrecht umfasst weitere wichtige Bereiche.
Denken Sie nur an die vielen Kinder, die eine Familie bräuchten.
Hier greift das Adoptionsrecht.
Auch die Feststellung einer Vaterschaft fällt letztlich unter das Familienrecht.
Und nicht zuletzt die Regelung des Umgangsrechts zwischen nichtehelichen Kindern und ihren Eltern ist ein Bereich, mit dem sich ein Fachanwalt für Familienrecht befassen muss.
Sie sehen: Sozusagen unser tägliches Miteinander kann ein Fall für das Familienrecht sein.
Gut, dass es so ist, gut aber auch, dass sich manches auch ohne regeln lässt.
Was ich als Anwältin für Sie tun kann
Selbstverständlich vertrete ich Sie nicht nur im Bereich des Familienrechts in vollem Umfang, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Und sollten Sie der Meinung sein, sich keinen Anwalt leisten zu können ... Machen Sie sich keine Sorgen.
Ich stehe Ihnen auch in Sachen Prozesskostenbeihilfe zur Verfügung, kläre ab, kümmere mich um Deckungskostenzusagen von Versicherungen und helfe Ihnen durch das in Deutschland übliche Formulardickicht.
Inna Glasner - Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Osnabrück: Damit die Familie eine Chance hat.
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